Allgemeine Geschäftsbedingungen
von Smile Leaders®
​
Stendaler Str. 58, 40599 Düsseldorf
​
1. Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen
1.1
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Smile Leaders Europe, Stendaler Str. 58, 40599 Düsseldorf (nachfolgend "Smile Leaders" genannt), mit seinem Vertragspartner, nachfolgend "Auftraggeber" genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
1.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand Produkte und Dienstleistungen zur Unterstützung der in der Dentalbranche tätigen Ärzte (Zahnärzte und Kieferorthopäden) bei der Planung und Durchführung von Behandlungen von Zahn- und Kieferfehlstellungen sind.
1.3
Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
1.4
Diese Bestimmungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.5
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und somit für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Smile Leaders gegenüber gewerblichen Kunden und Auftraggebern, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.
2 Angebot und Vertragsschluss
2.1
Die Angebote von Smile Leaders sind freibleibend und unverbindlich. Die Angebote sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Smile Leaders übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung durch Smile Leaders.
2.2
Die Darstellung der einzelnen Produkte in den Geschäftsräumen, im Online-Shop oder in Prospekten oder Katalogen von Smile Leaders stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um unverbindliche Präsentationen der Produkte.
2.3
Die Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Smile Leaders sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
3. Umfang der Leistungen
3.1
Die Behandlungsplanung beginnt, sobald Smile Leaders die erforderlichen Unterlagen vom behandelnden Arzt oder Vertragspartner erhalten hat. Eine vorherige Fallbeurteilung durch unsere zahnärztlichen Experten ist jederzeit und kostenlos möglich. Die Fallbesprechung dient als Hilfsmittel zur Beantwortung von Fragen zur Behandlungsdauer und zur Bestimmung der benötigten Smile Leaders Produkte.
3.2
Vor jeder Bestellung zur Erstellung eines individuellen Behandlungsplanvorschlages mit den dazugehörigen Zahnschienen muss zunächst ein Kostenvoranschlag bei Smile Leaders eingeholt werden. Um einen Kostenvoranschlag zu bestellen, sendet der behandelnde Zahnarzt oder Kieferorthopäde (im Folgenden als "Kunde" bezeichnet) die vollständigen Unterlagen an Smile Leaders. Ein Kostenvoranschlag für einen Behandlungsplan (Labornotiz) kann bei Smile Leaders entweder per Post, E-Mail, Fax oder über das Online-Portal angefordert werden. Die vorgenannten Unterlagen müssen auch klinische Fotos, Abdrücke (Abdrucklöffel oder Gipsabdrücke) und ein OPG enthalten. Der Kunde kann Smile Leaders jedoch auch ohne die Zusendung aller Unterlagen beauftragen.
3.3
Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, oder Behinderungen durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen Smile Leaders, die Erbringung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe, Pandemien und ähnliche Umstände gleich, sofern sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich über den Eintritt solcher Umstände unterrichten.
3.4
Seit dem 01. Juni 2017 wird für den Kostenvoranschlag in Deutschland eine Planungspauschale von 35 EUR netto erhoben, die nicht auf Folgeaufträge angerechnet wird. Diese Kosten sind nicht Bestandteil von internationalen Händlerverträgen.
3.5
Auf der Grundlage der übermittelten Daten erstellt Smile Leaders den Kostenvoranschlag für einen entsprechenden Behandlungsplanvorschlag und übermittelt diesen an den Auftraggeber. Dies stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Erstellung eines individuellen Behandlungsplanvorschlages, einschließlich der entsprechenden Zahnschienen, dar. Smile Leaders ist an dieses Angebot für einen Zeitraum von 40 Tagen ab dem Datum des Kostenvoranschlags gebunden.
3.6
Der behandelnde Zahnarzt kann jederzeit in die Behandlungsplanung eingreifen und durch kurze Beschreibungen auf dem Portal die Behandlungsziele und die Umsetzung kommentieren und anpassen. Smile Leaders wird den Kunden unterstützen, um auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen die bestmögliche Nutzung der Produkte und Dienstleistungen von Smile Leaders zu gewährleisten. Diese Dienstleistungen zur Behandlungsplanung werden insbesondere über das Portal angeboten.
3.7
Die kieferorthopädischen Behandlungsapparaturen von Smile Leaders werden individuell hergestellt, und es werden nur zertifizierte Materialien verwendet.
4. Änderungen der Bestellung
4.1
Änderungen und Ergänzungen der Bestellung bedürfen der Schriftform.
4.2
Solange die Änderungen nicht schriftlich vorliegen, führt Smile Leaders den Auftrag und die Beratungsleistungen ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche aus.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Smile Leaders nach besten Kräften im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat der Auftraggeber alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber wird Smile Leaders unverzüglich über alle Umstände informieren, die sich im Laufe der Projektdurchführung ergeben und die Bearbeitung beeinflussen können.
5.2
Grundsätzlich kann jeder Zahnarzt/Anwender die Dienstleistungen und Produkte von Smile Leaders in Anspruch nehmen. Eine Zertifizierung ist nicht erforderlich; Smile Leaders bietet jedoch eine Reihe von Online-Kursen und Vorträgen von erfahrenen Smile Leaders-Anwendern an, um sich für Smile Leaders zertifizieren zu lassen. Smile Leaders bietet seine Produkte und Dienstleistungen ausschließlich Zahnärzten an, die zum Zeitpunkt der Nutzung geschult sind.
5.3
Entscheidungen über die Beurteilung, Diagnose, Planung und Behandlung von Patienten müssen vom Zahnarzt in eigener und ausschließlicher Verantwortung und auf der Grundlage umfassender und vollständiger Patienteninformationen getroffen werden. Die Verantwortung des Zahnarztes für die kieferorthopädische Behandlung erstreckt sich ausdrücklich auf die Überprüfung, Bewertung, Änderung und Bestätigung des Smile Leaders-Vorschlags im Rahmen der Behandlungsplanung. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Zahnarztes, die Empfehlungen von Smile Leaders umzusetzen oder zu entscheiden, ob die Produkte und Dienstleistungen von Smile Leaders für die Anwendung bei einem bestimmten Patienten, für eine bestimmte Anwendung oder zur Erzielung eines bestimmten Ergebnisses geeignet sind.
5.4
Der Nutzer/Zahnarzt sichert zu, dass er zum Zeitpunkt der Nutzung der Smile Leaders Dienstleistungen und Produkte als Zahnarzt zugelassen ist. Bei der Behandlung von gesetzlich krankenversicherten Patienten hat der Zahnarzt zudem sicherzustellen, dass er zur Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung zugelassen ist. Er hat die berufs- und vertragszahnärztlichen Regelungen, insbesondere die des für ihn geltenden Kammerrechts, des Fünften Sozialgesetzbuches, der Bundesmantelverträge für Zahnärzte und der Kieferorthopädie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu beachten.
6. Vergütung
6.1
Die in den Preislisten von Smile Leaders oder sonstigen Mitteilungen genannten Preise sind unverbindlich. Maßgeblich sind allein die im Kostenvoranschlag und in der Auftragsbestätigung von Smile Leaders genannten Preise, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. Verpackungs-, Porto- und Frachtkosten.
6.2
Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Smile Leaders ist berechtigt, hinsichtlich der Verpackungs-, Versand- und Frachtkosten die für den Auftraggeber günstigste Versandart zu wählen.
für den Auftraggeber zu wählen.
6.3
Eine von Smile Leaders ausgestellte Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.
6.4
Smile Leaders akzeptiert Barzahlung und Banküberweisung als Zahlungsmöglichkeiten. Bei Erstkunden kann Smile Leaders die akzeptierten Zahlungsmöglichkeiten vor Annahme der Bestellung einschränken. Smile Leaders akzeptiert keine Zahlungen von Patienten.
6.5
Smile Leaders ist berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Smile Leaders berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Smile Leaders über den Betrag verfügen kann. Aufrechnung und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind nur zulässig, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Lieferung und Leistungszeit
7.1
Der Versand des Kostenvoranschlages erfolgt innerhalb von 3-5 Werktagen nach Eingang der Auftragsbestätigung (Labornote) und der vollständigen Patientendaten und Zahnabdrücke, sofern Smile Leaders nicht im Einzelfall andere Lieferzeiten angibt. Der Versand des Behandlungsvorschlages einschließlich der auf dieser Grundlage individuell angefertigten Zahnschienen erfolgt innerhalb von 10-12 Werktagen, gerechnet ab dem Abschluss und der Bestätigung des diesbezüglichen Vertrages (per E-Mail, Fax oder im Portal), sofern Smile Leaders im Einzelfall keine anderen Lieferzeiten angibt.
7.2
Wenn im Behandlungsplanvorschlag ein Behandlungszeitraum von mehr als 4 Monaten empfohlen wird, darf sich die vorgenannte Lieferzeit nur auf die Zahnschienen beziehen, deren Verwendung für die erste Behandlungsphase empfohlen wird. Weitere Lieferungen können erst erfolgen, nachdem Smile Leaders die aktuellen Zahnabdrücke des Patienten erhalten hat, die den Verlauf der Behandlung widerspiegeln.
7.3
Die Lieferung der Produkte von Smile Leaders erfolgt frei Frachtführerstelle Düsseldorf auf Kosten und Gefahr des Kunden auf dem nach dem Ermessen von Smile Leaders günstigsten Versandweg. Bei Sonderwünschen des Kunden werden die zusätzlichen Kosten gesondert in Rechnung gestellt.
7.4
Liefertermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
7.5
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Sendung an die den Transport ausführende Person oder Firma auf den Kunden über. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
8. Garantie und Haftung
8.1
Der Auftraggeber hat die empfangene Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Smile Leaders unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt, Anzeige zu machen. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Im Übrigen gilt § 377 des Handelsgesetzbuches (HGB). Zur Wahrung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
8.2
Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln des Behandlungsplanvorschlags oder der Zahnschienen - gleich aus welchem Rechtsgrund - beträgt ein Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt auch für alle Schadensersatzansprüche gegen Smile Leaders, die mit dem Mangel in Zusammenhang stehen - unabhängig vom Rechtsgrund des Anspruchs.
Die einjährige Verjährungsfrist gilt jedoch mit den folgenden Maßgaben:
a) Die Verjährungsfrist gilt nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder wenn Smile Leaders eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.
b) Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gilt ferner nicht bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung; bei Übernahme einer Garantie, soweit vereinbart; bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bestehen; soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
c) Die einjährige Verjährungsfrist gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche beginnt mit der Ablieferung. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt. Die vorstehenden Regelungen dieser Ziffer gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die nicht mit einem Mangel im Zusammenhang stehen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8.3
Wird im Falle eines Mangels Schadensersatz statt der Leistung verlangt und ist die Sache nachzubessern, so gilt die Nachbesserung frühestens nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern, besteht nur, wenn die mangelhafte Ware nicht innerhalb von 4 Wochen nach ordnungsgemäßer Anzeige der Mangelhaftigkeit ersetzt wird.
8.4
Smile Leaders haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Smile Leaders nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, z.B. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Garantiezusagen, soweit diese vereinbart wurden. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen typischerweise gerechnet werden muss.
8.5
Auch in Fällen grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von Smile Leaders auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden (Schadensersatz) können nicht verlangt werden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
8.6
Soweit die Haftung von Smile Leaders ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Smile Leaders.
9. Schutz der Daten
9.1
Im Portal von Smile Leaders werden personenbezogene Daten und sensible Informationen von Kunden, Patienten (ehemalige, potentielle und aktuelle) und Ärzten, sofern Sie sich erfolgreich über ein Kundenkonto auf www.smileleadersportal.com registriert haben, erhoben und gespeichert.
Die Übermittlung und Verarbeitung personenbezogener und gesundheitsbezogener Daten an oder durch die Smile Leaders Europe GmbH sowie die Speicherung solcher Daten durch Dritte im Auftrag von Smile Leaders bedarf der wirksamen Einwilligung der betroffenen Patienten. Diese Einwilligung muss vor der Bestätigung des Behandlungsplans gegenüber Smile Leaders erteilt werden. Die Einwilligung erfolgt durch die Bestätigung der Zustimmung zur Datenerhebung und Datenverarbeitung im Portal. Smile Leaders verweist diesbezüglich im Einzelnen auf die Datenschutzerklärung der Smile Leaders Europe GmbH, die unter dem folgenden Link https://www.smileleaders-europe.com/data-privacy abrufbar ist:
9.2
Smile Leaders sichert zu, dass die personenbezogenen Daten des Kunden nicht an Dritte außerhalb unserer Unternehmensgruppe weitergegeben werden, es sei denn, Smile Leaders ist gesetzlich dazu verpflichtet.
Unternehmensgruppe weitergegeben werden, es sei denn, Smile Leaders ist hierzu gesetzlich verpflichtet oder der Kunde hat zuvor ausdrücklich eingewilligt.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten innerhalb der Smile Leaders Unternehmensgruppe ist dadurch gerechtfertigt, dass Smile Leaders ein berechtigtes Interesse an der Weitergabe der Daten zu Verwaltungszwecken innerhalb der Unternehmensgruppe hat und dass Ihre Rechte und Interessen am Schutz Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne von Art. 6 Abs.. 1 lit f) DSGVO nicht überwiegen.
10. Vorratsspeicherung
10.1
Die an Smile Leaders gesendeten Dokumente gehen in das Eigentum von Smile Leaders über. Smile Leaders ist nicht verpflichtet, diese Unterlagen an den Auftraggeber/Zahnarzt zurückzugeben. Der Auftraggeber/Zahnarzt ist verpflichtet, im Rahmen seiner beruflichen und ggf. vertragszahnärztlichen Dokumentationspflichten mehrere Kopien der Unterlagen aufzubewahren und diese für die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträume aufzubewahren. Smile Leaders übernimmt keine Haftung für den Verlust von Unterlagen und Daten bei der Übermittlung und Bearbeitung. In diesem Fall ist der Auftraggeber/Zahnarzt verpflichtet, Smile Leaders die entsprechenden Unterlagen und Daten erneut zu übermitteln, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.
10.2
Physische Unterlagen wie Abdrücke und Studienmodelle werden von Smile Leaders so lange aufbewahrt, wie es für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Danach werden sie nach dem Ermessen von Smile Leaders vernichtet oder archiviert. Smile Leaders kann Unterlagen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abdrücke, Röntgenbilder, Fotos, Filme und Studienmodelle usw., intern für kieferorthopädische/zahnärztliche Beratungen, Fortbildung und Forschungszwecke, Veröffentlichungen in Fachzeitschriften oder für berufsbezogene Begleitmaterialien verwenden, sofern eine ausdrückliche schriftliche Einverständniserklärung des Auftraggebers/Zahnarztes für diesen Zweck vorliegt oder die entsprechenden Daten und Unterlagen anonymisiert werden.
11. Schriftform, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
11.1
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.2
Die Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit oder bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
11.3
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.
11.4
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.